Brandschutz Gutachten und Bestandsaufnahmen

Gutachten und Bestandsaufnahmen

Gerichtsgutachten „vorbeugender Brandschutz “

Im Sachgebiet “vorbeugender Brandschutz“ergeben sich häufig Kontroversen, die vor Gericht entschieden werden müssen. Hierbei stehen wir als von der Industrie- und Handelskammer (IHK) öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für vorbeugenden Brandschutz kompetent, unparteiisch und vertrauenswürdig zur Verfügung. Durch die Erstellung von Gutachten zum Brandschutz tragen wir dazu bei, dass strittige Fragen auf diesem recht komplexen Feld eine verbindliche Lösung finden. Weil brandschutztechnische Themen im Bauwesen eine hohe Priorität genießen, kann ein von uns ausgefertigtes Gerichtsgutachten den Ausschlag über den Erfolg des ganzen Projekts geben.

Höchste Qualifikationen als Voraussetzung
BSSP BRANDSCHUTZPLAN wird daher regelmäßig von den Gerichten hinzugezogen, um mit einem Gutachten auf dem Gebiet „vorbeugender Brandschutz“ Streitfragen sachverständig zu klären. Eine Zulassung als öffentlich bestellter und vereidigter Gutachter setzt ein außergewöhnlich hohes Maß an Sachkunde voraus. So wird von einem Gerichtssachverständigen eine fachliche Qualifikation erwartet, die deutlich über dem Durchschnitt von Fachkollegen liegt, die ihren Beruf ordnungsgemäß ausüben. Daher erfolgt die Prüfung und Zulassung als öffentlich bestellter und vereidigter Gutachter in einem besonderen Prüfverfahren der Industrie- und Handelskammer. Diese führt Sachverständige wie uns in eigenen Bestellungslisten.

Gutachten zum Brandschutz erfordern intensive Recherchen
Unser Büro erfüllt diese hohen Anforderungen und stellt sich im Rahmen seiner Gutachtertätigkeit vor Gericht immer wieder bis dato ungeklärten Sachfragen. Streitfälle, die unser Gutachten zum Brandschutz erfordern, ergeben sich nicht selten aus Fragestellungen, die sowohl in der Literatur wie auch in der Baupraxis noch nicht behandelt wurden. Insofern erschließen wir mit einem Gerichtsgutachten oft brandschutztechnisches Neuland, das auch die interessierte Fachwelt beeinflusst. Oftmals arbeiten unsere Gutachten Sachverhalte auf, deren Wurzeln sehr lange zurückreichen. In solchen Fällen recherchieren wir im Baurecht lange zurück, wobei es vorkommen kann, dass wir für ein optimales Ergebnis sogar Jahrzehnte zurückverfolgen.

Unser Sachgebiet ist das Sachgebiet 1700 Vorbeugender Brandschutz.

Private Gutachten im Rahmen von Streitfällen/Beweissicherung

Die besondere Sachkunde von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen wird auch im privaten Bereich geschätzt.
Gerne stellen wir Ihnen unsere besondere Sachkunde auch bei privaten Streitfragen, bei Bewertungen oder Ersteinschätzungen zur Verfügung.

Bestandaufnahme und –begutachtung

Wir nehmen in Ihrem Auftrag bei Bestandsgebäuden Brandschutzmaßnahmen auf, begutachten und dokumentieren diese. Auch das Prüfen einer möglichen Sanierungspflicht oder von brandschutztechnischen Gefahrenpunkten fällt in unseren Aufgabenbereich. Sollten Baugenehmigungen und andere Dokumente nicht vollständig sein, recherchieren wir für Sie in behördlichen Archiven. Die Ergebnisse dokumentieren wir in einem belastbaren Gutachten.

Gefährdungsbeurteilung im Brandschutz

Eine Gefährdungsbeurteilung im Brandschutz analysiert nach dem Arbeitsschutzgesetz systematisch mögliche Gefährdungen für die Beschäftigten. 800 Beispiele für solche Gefährdungen zählen die ASRA 2.2 sowie die TRGS auf. Zusätzlich sind Gefahren zu klären, die etwa aus Elektrizität oder wärmeerzeugenden Geräten, einer problematischen Raumgeometrie, durch Sekundärquellen wie Gasflaschen, durch starke Verrauchung und eine schnelle Rauchentwicklung entstehen können. Wir ermitteln und bewerten diese Gefährdungslagen und finden geeignete Gegenmaßnahmen. Eine von uns erstellte belastbare Dokumentation fasst die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung zusammen.

Due-Diligence-Prüfung

Beim Erwerb oder der Anmietung einer Immobilie spielt auch die Risikobewertung des Brandschutzes eine wichtige Rolle für die Wertbemessung und auch als Entscheidungskriterium für die beabsichtigte Nutzung.

Eine solche brandschutztechnische Due-Diligence-Prüfung nehmen wir gern in Ihrem Auftrag an der von Ihnen ins Auge gefassten Immobilie durch. Unser belastbares Gutachten informiert Sie im Detail über die brandschutztechnischen Besonderheiten dieses Objekts, seine Vorzüge und Schwachpunkte.