Sonderbauten

Brandschutzkonzept  für Sonderbauten:

Zahlreiche Gebäude erfordern als Sonderbauten Speziallösungen beim Brandschutz, die zum Teil von den gesetzlichen Vorgaben abweichen können. Für sie sind als Bestandteil der Bauunterlagen Brandschutzkonzepte einzureichen. Diese ganzheitlichen Sicherheitskonzepte umfassen alle baulichen, gebäudetechnischen und organisatorischen Elemente des Sonderbaus. Ein Brandschutzkonzept für Sonderbauten ist deshalb immer eine Speziallösung, die die Kompetenz von Fachleuten erfordert. Wir finden diese individuellen Lösungen in Übereinstimmung mit Ihren Nutzungsvorstellungen und stellen ihre behördliche Genehmigung sicher.

Brandschutzkonzept für einen geregelten Sonderbau

Liegen für einen Sonderbau Muster-Verordnungen der Bauministerkonferenz vor, spricht man von geregelten Sonderbauten. Diese Verordnungen geben Auskunft über besondere Anforderungen und Erleichterungen im Brandschutz, die Gebäude wie Hochhäuser, Beherbergungsbetriebe mit mehr als 12 Betten, Verkaufsstätten mit mehr als 2.000 m2 Brutto-Verkaufsfläche, Schulen, aber auch bestimmte Krankenhäuser und Pflegeheime betreffen. Letztere werden von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt. Das Brandschutzkonzept für einen Sonderbau muss den jeweils gegebenen Regelungen entsprechen. Unser Büro sorgt dafür, dass für Ihr Objekt eine exakte, absolut regelkonforme Planung erstellt wird.

Brandschutzkonzept für einen ungeregelten Sonderbau

Entsprechend werden Sonderbauten, für die keine dieser Sonderbauvorschriften vorliegt, ungeregelte Sonderbauten genannt. Ein individuelles Brandschutzkonzept für diese Sonderbauten regelt deren spezifische Anforderungen an den Brandschutz. Zu diesen Gebäudetypen zählen u.a. Verkaufsstätten mit einer Grundfläche zwischen 800 und 2.000 m2, Kindertageseinrichtungen, Bürogebäude mit einer Grundfläche von mehr als 1.600 m2 oder mit Räumen, die einzeln größer sind als 400 m2, Justizvollzugsanstalten oder auch bauliche Anlagen über 30 m Höhe.

Umfassende Leistungsbandbreite

Zu unseren Leistungen im Bereich Brandschutzkonzept für Sonderbauten gehört eine gewerkeübergreifende brandschutztechnische Beratung von der Projektidee über die Entwurfs- und Genehmigungsphase bis hin zur Ausführung. Wir gewährleisten die Genehmigungsfähigkeit der Planung und die Abnahme des Gebäudes, die Einhaltung von Terminen und damit auch die Kostensicherheit. Auch bei außergewöhnlichen Bauvorhaben erbringen wir den Nachweis, dass unsere ganzheitlichen Brandschutzkonzepte genehmigungsfähig sind.