Feuerbeschau im Auftrag einer Gemeinde oder privat

Brandbeschau

Feuerbeschau im Auftrag einer Gemeinde oder privat

Eine Brandverhütungsbeschau soll zumal in Sonderbauten Gefahrenquellen aufspüren und wird von der Gemeinde oder der Feuerwehr vorgenommen. Um den allgemeinen Gebäudezustand zu überprüfen, aber auch als Vor- und Nachbegehung zum behördlichen Termin bieten wir Ihnen eine private Brandverhütungsbeschau an, bei der Sie beraten und über mögliche Mängel informiert werden. Außerdem kontrollieren wir die Mängelbehebung und dokumentieren alle brandschutztechnischen Maßnahmen.

Brandverhütungsschau nach LBO

Das Ziel einer Brandverhütungsschau ist die vorbeugende Abwehr von Gefahren, die durch einen Brand entstehen können. Brandverhütungsschauen sind daher regelmäßig, in der Regel im Abstand von fünf Jahren, in Sonderbauten, die wegen ihrer baulichen Beschaffenheit oder Nutzung in erhöhtem Maße brandgefährdet sind oder in denen bei Ausbruch eines Brandes eine größere Zahl von Personen gefährdet werden kann, durchzuführen. In der Regel betrifft dies Hochhäuser, Krankenhäuser, Schulen und Universitäten, sonstige Kindertages- und -betreuungseinrichtungen sowie Pflegeeinrichtungen. Ebenso werden auch Verkaufs- sowie Versammlungsstätten und Großgaragen kontrolliert. Zu prüfen ist, ob der Entstehung und Ausbreitung von Feuer und Rauch im Interesse der Abwendung von Gefahren für Leben und Gesundheit in ausreichendem Maße vorgebeugt wird und bei einem Brand wirksame Lösch- und Rettungsarbeiten möglich sind (s. z.B. § 15 Abs. 1 der Landesbauordnung -LBO). So ist festzustellen, ob wegen baulicher oder anderer Mängel oder aufgrund der Nutzung die Gefahr von Bränden besteht, die erforderlichen Brandabschnitte vorhanden sind und sich in vorschriftsmäßigem Zustand befinden und ob die erforderlichen Rettungswege vorhanden sind und sicher benutzt werden können. Desweiteren ist zu prüfen, ob die erforderlichen Löschanlagen sowie Feuermelde-/Brandmeldeeinrichtungen und Rauchabzugsanlagen vorhanden und einsatzfähig sind, die Flächen für die Feuerwehr in erforderlichem Umfang vorhanden und nutzbar sind, die Löschwasserversorgung ausreichend ist, Maßnahmen zur Löschwasserrückhaltung erforderlich sind und ob die Anforderungen an organisatorische Maßnahmen wie die ordnungsgemäße Lagerung von brennbaren Stoffen oder die Bereithaltung von Löschmitteln, Brandschutzordnung, Feuerwehrpläne nach DIN 14095 vollständig erfüllt werden.